zurück   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Schiedsstelle

Die Aufgabe der Schiedsstelle besteht in der außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten. Sie ist für alle zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (M-V) zuständig, insbesondere für Nachbarrechtsstreitigkeiten und das Sühneverfahren bei zahlreichen sog. Privatklagedelikten wie Beleidigung oder Hausfriedensbruch.
 

Die Schiedsstelle ist wie folgt erreichbar:

Schiedsstelle Amt Altenpleen

Frau Ursula Selke

Tel. über 038323-45911

E-Mail:

Öffnungszeiten: nach telefonischer Vereinbarung

 

Schiedsstellen schlichten nicht in jedem Fall.
Nicht angenommen werden:

  • Streitsachen aus dem Familienrecht

  • Streitsachen aus dem Arbeitsrecht

  • Problembehandlungen zwischen Bürgern und Institutionen des öffentlichen Dienstes

  • notarielle Angelegenheiten

  • Rechtsberatungen

Galerie