Schiedsstelle
Die Aufgabe der Schiedsstelle besteht in der außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten. Sie ist für alle zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (M-V) zuständig, insbesondere für Nachbarrechtsstreitigkeiten und das Sühneverfahren bei zahlreichen sog. Privatklagedelikten wie Beleidigung oder Hausfriedensbruch.
Die Schiedsstelle ist wie folgt erreichbar:
Schiedsstelle Amt Altenpleen
Frau Maxi Mrosk
E-Mail:
Schiedsstellen schlichten nicht in jedem Fall.
Nicht angenommen werden:
Streitsachen aus dem Familienrecht
Streitsachen aus dem Arbeitsrecht
Problembehandlungen zwischen Bürgern und Institutionen des öffentlichen Dienstes
notarielle Angelegenheiten
Rechtsberatungen