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Ausschreibungsankündigungen

Gemäß § 20 (4) VOB/A informiert der Auftraggeber über beabsichtigte öffentliche und beschränkte Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 25.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer.

 

Gemäß §27 UVgO informiert der Auftraggeber über beabsichtigte Vergaben bzw. Rahmenverträge im Bereich von Liefer- und Dienstleitungsaufträgen.

 

 

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