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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.altenpleen.de des Amtes Altenpleen.

Das Amt Altenpleen ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Bedienhinweise

Die Website bietet die Möglichkeit, die Ansicht auf Schwarz-Weiß-Kontrast, Weiß-Schwarz-Kontrast oder farbigen Kontrast umzustellen sowie die Schriftgröße zu verändern.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

ProblemeSeiten
Dem Bild fehlt ein Alternativtext2
Dem Formularfeld fehlt eine Bezeichnung2
Rolle mit impliziertem ausgeblendetem Inhalt hat Tastaturfokus2
Das scrollbare Element ist nicht über die Tastatur zugänglich14
Leere Überschriften24
Links sind nicht eindeutig identifizierbar29
Sichtbare Beschriftung und zugängliche Bezeichnung stimmen nicht überein1055
Dem Inlineframe fehlt ein Alternativtext700
Der Schaltfläche fehlt Alternativtext2
Dem Link fehlt ein Alternativtext2
Der Farbkontrast erfüllt nicht die Mindestanforderungen an den Farbkontrast871
Das interaktive Element entspricht nicht der erweiterten Größe1056
Die Schriftgröße ist fest2
Ungleichmäßige Abstände im Text14
Die Zeilenhöhe ist fest2
Text ist nicht in einer ARIA-Landmark enthalten727
Dem Seitenbereich fehlt eine zugängliche Bezeichnung703
ARIA-Attribut nicht unterstützt oder verboten739
ARIA-Attribut ist nicht vorhanden103
Nach der Überschrift fehlt Inhalt32
Nicht ordnungsgemäße von vorformatierten Textelementen704
Überschriften sind nicht strukturiert712
Text in Großbuchstaben2
Das rein präsentative Element ist für assistierende Techniken zugänglich2
Link "Zum Hauptinhalt springen" fehlt696
Die Seite beginnt nicht mit einer Überschrift der Ebene 117

 

Diese Erklärung wurde am 17.06.2025 erstellt.

Die Überprüfung der Website wurde mit dem vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung zur Verfügung gestellten Tool „Siteimprove“ durchgeführt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 17.06.2025 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

 

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Website? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir erläutern Ihnen, welche Barrieren bestehen und welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Senden Sie Ihre Frage, Ihren Hinweis oder Ihr Anliegen an die E-Mail-Adresse . Wenn Sie uns einen Screenshot oder ein sonstiges Dokument als Anlage zu Ihrer E-Mail zusenden möchten, verwenden Sie bitte eines der folgenden Dateiformate: Für Bilddateien JPG, PNG oder GIF und für Dokumente das Format PDF.

 

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder haben Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.

Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V. Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

 

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.

  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.

  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.

  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.

  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.

  • Inkenntnissetzung der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, die Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit:

  • Per digitalem Formular unter: diesem Link nach § 14 LBGG M-V.

  • Per E-Mail an: .

  • Per Brief an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V, Werderstr. 124, 19055 Schwerin.

Unabhängig vom Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

 

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.

 

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