Wohngeld

Sie können Wohngeld als Mieter (sogenannter Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbst genutzten Wohnraum

(sogenannter Lastenzuschuss) erhalten. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie hoch Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum ist.

Eine Rolle spielt auch, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben. Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitzaum verschlechtert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Das betrifft auch Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen.

 

Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau, den sogenannten Mietstufen. Der Landkreis Vorpommern-Rügen ist der Mietstufe 2 zugeordnet.

 

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Amt Bürgerdienste

Parkstraße 2

18445 Altenpleen

 

Frau Scheidler                                                      Frau Unger

Tel.: 038323 459-18                                         Tel.: 038323 459-41

Mail:                  Mail:

 

 

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

 

Einem ausgefüllten Antrag müssen Sie Nachweise beilegen.


Aktuelle Nachweise zu Ihrer Miete oder Belastung, vor allem:

  • Mietvertrag,

  • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist,

  • gegebenenfalls aktuelle Betriebskostenabrechnung,

  • bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die Sie für den Kauf, Bau oder die Modernisierung Ihres Eigenheims oder Ihrer Eigentumswohnung aufgenommen haben,

  • bei Eigentümern: aktueller Grundsteuerbescheid.

 

Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, zum Beispiel:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate,

  • aktueller Rentenbescheid,

  • aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld)

  • Nachweis für Unterhaltszahlungen,

  • Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (zum Beispiel bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen.

 

Sonstige Nachweise (falls vorhanden), zum Beispiel:

  • Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung.

Formulare