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Vergebene Aufträge

Gemäß § 20 (3) VOB/A informiert der Auftraggeber für die Dauer von 6 Monaten über vergebene Aufträge bei:

 

  1. Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer, sowie

  2. Bei freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer.

 
Gemäß § 30 UVgO informiert der Auftraggeber nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer

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