Schiedsstelle
Die Aufgabe der Schiedsstelle besteht in der außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten. Sie ist für alle zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (M-V) zuständig, insbesondere für Nachbarrechtsstreitigkeiten und das Sühneverfahren bei zahlreichen sog. Privatklagedelikten wie Beleidigung oder Hausfriedensbruch.
Die Schiedsstelle ist wie folgt erreichbar:
Schiedsstelle Amt Altenpleen
Frau Ursula Selke
Tel. über 038323-45911
E-Mail:
Öffnungszeiten: nach telefonischer Vereinbarung
Schiedsstellen schlichten nicht in jedem Fall.
Nicht angenommen werden:
-
Streitsachen aus dem Familienrecht
-
Streitsachen aus dem Arbeitsrecht
-
Problembehandlungen zwischen Bürgern und Institutionen des öffentlichen Dienstes
-
notarielle Angelegenheiten
-
Rechtsberatungen