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Information zur Neugeborenen-Prämie der Gemeinde Klausdorf

Information zur Neugeborenen-Prämie der Gemeinde Klausdorf

 

 

Das Amt Altenpleen teilt mit, dass die Gemeinde Klausdorf mit Inkrafttreten der Satzung ab dem 11.03.2025 eine Neugeborenen-Prämie in Höhe von 500,00 € gewährt. Diese Prämie richtet sich an die sorgeberechtigten Personen jedes neugeborenen Kindes und soll frischgebackene Eltern unterstützen und ein Zeichen für die Kinder- und Familienfreundlichkeit in der Gemeinde Klausdorf setzen.

 

Wer kann die Prämie beantragen?
Die Neugeborenen-Prämie kann von den sorgeberechtigten Personen beantragt werden, die mit dem neugeborenen Kind in einem Haushalt mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in der Gemeinde Klausdorf gemeldet sind.

 

Wie wird die Prämie beantragt?
Der Antrag auf die Neugeborenen-Prämie muss innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes gestellt werden. Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Eine Kopie des Personalausweises der sorgeberechtigten Person/en

  • Die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde des Kindes

 

Wann wird die Prämie ausgezahlt?
Die Neugeborenen-Prämie wird innerhalb eines Monats nach Antragstellung auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte beachten Sie, dass die Gewährung der Prämie unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel steht.

Die Gemeinde Klausdorf freut sich, mit dieser Prämie einen Beitrag zur Unterstützung von Familien zu leisten. 

Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

 

Auskunft erteilt: 

Amt Bürgerdienste

Frau Fredrich

Telefon: (038323) 45920

E-Mail:

 

Satzung:

Antrag:

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