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Information Amtliche Haushaltsbefragung Mikrozensus 2025

Amtliche Haushaltsbefragung Mikrozensus 2025
 

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,


wir informieren Sie darüber, dass das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern 

im Januar 2025 mit der Durchführung der amtlichen Haushaltsbefragung Mikrozensus 2025
begonnen hat. 


Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushaltsbefragung in Deutschland, mit der seit 1957 in
jedem Jahr Daten zur Bevölkerungsstruktur und zur wirtschaftlichen und sozialen Situation der
Haushalte ermittelt werden. In Mecklenburg-Vorpommern werden ca. 11 000 Befragungen durch
geführt.


Rechtsgrundlage der Haushaltsbefragung ist das Mikrozensusgesetz (MZG) vom 7. Dezember
2016 (BGBI. I S. 2826). Ein Haushalt ist dann im Mikrozensus auskunftspflichtig, wenn seine
Wohnung, in der er lebt und wirtschaftet, über ein festgelegtes mathematisch-statistisches Zufalls
verfahren ausgewählt wurde.


Beim Mikrozensus handelt es sich um eine sogenannte Flächenstichprobe, das heißt, für die re
präsentative Befragung von einem Prozent der Bevölkerung werden Straßenzüge und Gebäude
bzw. Gebäudeteile (Auswahlbezirk) nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren aus
gewählt. Die Haushalte, die in diesen ausgewählten Gebäuden wohnen, werden bis zu vier Mal
zum Mikrozensus befragt.


Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
Alle Angaben werden nach den Datenschutzvorgaben streng vertraulich behandelt und dienen
ausschließlich statistischen Zwecken.

 

Für die Durchführung des Mikrozensus wird das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern von
ehrenamtlich tätigen Erhebungsbeauftragten (InterviewerZ-innen) unterstützt. Diese kündigen
sich durch ein Schreiben an, auf das der Name und die Anschrift des auskunftspflichtigen Haus
haltes händisch im Rahmen der Erstbegehung der zu befragenden Gebäude eingetragen wird.
Dies führt manchmal zu Irritationen bei den zu befragenden Haushalten.

 

Die ausgewählten Haushalte haben die Möglichkeit Ihre Angaben persönlich oder telefonisch
beim Erhebungsbeauftragten sowie online, telefonisch oder auf Papier beim Statistischen Amt ab
zugeben.


Ausführliche Informationen zum Mikrozensus können auf der Internetseite des Statistischen Am-
tes Mecklenburg-Vorpommern unter folgender URL abgerufen werden. 


https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Mikrozensus/  

                                              

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