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Information zur Grundsteuerreform ab dem 01.01.2025

Information zur Grundsteuerreform

 

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, 

 

zum 01.01.2025 muss die Grundsteuerreform umgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass durch jahrzehntelang nicht durchgeführte Aktualisierung der Grundstücksbewertungen durch die Finanzverwaltungen solche Ungleichheiten in der Besteuerung auftreten, dass die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 so nicht mehr erhoben werden darf und eine Gleichmäßigkeit der Besteuerung herbeigeführt werden muss. Die Aktualisierung der Bewertung wird in einem pauschalierten Verfahren durch die Finanzämter durchgeführt, in MV nach dem sogenannten Bundesmodell. Auf alle Grundstücke werden damit die gleichen Bewertungsregelungen angewendet. Dies führt dazu, dass Grundstücke, die bisher unter dem tatsächlichen Wert berücksichtigt wurden, ab dem Jahr 2025 auf der Basis eines höheren Grundstückswertes besteuert werden.

Die Grundsteuerreform betrifft die Grundsteuer A (Betriebe der Landwirtschaft) und die Grundsteuer B (bebaute/unbebaute Grundstücke, die nicht der Landwirtschaft dienen). Beide Steuerarten sind Einnahmen der Gemeinde, auf die diese zur Finanzierung ihrer Aufgaben angewiesen ist. Die Festsetzung und die Erhebung der Grundsteuer erfolgen deshalb durch die Gemeinde. Die Basis hierfür bilden die von den Finanzämtern festgestellten Grundsteuerwerte auf Grundlage der elektronischen Erklärungsabgabe der Grundstückseigentümer. Die hierbei erstellten Grundsteuermessbescheide werden an die Eigentümer bekannt gegeben, sie enthalten keine Zahlungsaufforderung. Fragen und Probleme mit der neuen Bewertung sind mit den Finanzämtern zu erörtern. 

Die Grundsteuermessbescheide bilden auch die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die zu zahlende Grundsteuer wird durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde ermittelt. Die Hebesätze für die Grundsteuer werden in der Haushaltssatzung oder einer separaten Hebesatzsatzung durch die Gemeindevertretung festgelegt und anschließend öffentlich bekannt gemacht.

Der Hebesatz soll durch die Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Gemeinde möglichst aufkommensneutral ausfällt. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern. 

Die neu berechnete Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 auf Grundlage des zugesandten Grundsteuerbescheides zu zahlen.

Hinsichtlich der Grundsteuer A ist zu beachten, dass ab dem 01.01.2025 anstelle der bisherigen Nutzerbesteuerung die Eigentümerbesteuerung tritt. 

Wir sind bemüht, Ihnen die neuen Steuerbescheide möglichst zu Beginn des neuen Jahres zu zusenden. Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck an der Umsetzung der Reform, es wird jedoch nicht in jedem Fall möglich sein. Wir möchten Sie bitten von Rückfragen nach dem Bearbeitungsstand abzusehen und für die Steuerzahlung Ihren Bescheid abzuwarten. 

Für den Fall, dass Sie Ihren Bescheid anfechten wollen, bedenken Sie bitte die Zuständigkeit. Die Gemeinde ist nur für die Festsetzung der Grundsteuer zuständig. Einwände bezüglich der Grundstücksbewertung und damit gegen den Grundsteuermessbescheid sind dem Finanzamt vorzutragen. Die Gemeinde ist an die Festsetzungen des Finanzamtes gebunden und wird Änderungen nur vornehmen, soweit das Finanzamt diese veranlasst hat.

Die Haushaltssatzungen und die Hebesatzsatzungen finden Sie zu gegebener Zeit auf der Homepage des Amtes Altenpleen unter der entsprechenden Gemeinde.

 

Kirstin Bosse

Amtsleiterin Finanzen 

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