Das Amt Altenpleen informiert zu Hundehalterkontrollen

Wir möchten darüber informieren, dass in den nächsten Wochen Kontrollen zur Hundesteuerpflicht in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Altenpleen durchgeführt werden. Sie können die Bestimmungen zur Steuerpflicht in den Bekanntmachungen der Hundesteuersatzungen der Gemeinden auf der Homepage des Amtes Altenpleen unter www.amt-altenpleen.de/Ortsrecht nachlesen. Danach ist Steuerschuldner der Halter eines Hundes. Anzeigepflichtig ist jeder über vier Monate alter Hund. Jeder Hundehalter erhält nach der Anmeldung einen Steuerbescheid und eine Steuermarke, die außerhalb des Grundbesitzes vorgehalten werden muss. Wer seinen Hund nicht anmeldet, muss im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit einer Geldbuße rechnen. Auf der Homepage des Amtes Altenpleen kann über das Service-Portal die Hundesteueranmeldung vorgenommen werden.

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